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Hartz IV: Bett ist Erstausstattung

Kassel. Familien, die von Arbeitslosengeld 2 (Hartz IV) leben, steht für ihre Kinder ein Jugendbett als Erstausstattung zu, wenn das Kinderbett zu klein wird. Das hat am Donnerstag das Bundessozialgericht in Kassel entschieden. Geklagt hatte eine Mutter, deren dreijähriger Sohn nicht mehr in sein Gitterbett paßte. Ein Jugendbett sei eine erstmalige Anschaffung und dem Grunde nach angemessen, urteilte das höchste deutsche Sozialgericht. (dpa/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 24.05.2013, Seite 5, Inland

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