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19.09.2012

Der öffentliche Frieden

Ist Volksverhetzung noch Volksverhetzung, wenn das Publikum die Provokation abtropfen läßt? Ex-NPD-Chef Udo Voigt nutzt genau das für eine Normalisierungsstrategie

Von Claudia Wangerin
Der Tatbestand der Volksverhetzung ist nach Paragraph 130 Absatz 3 unter anderem erfüllt, wenn unter der Herrschaft des Naziregimes verübte Kriegsverbrechen in einer Weise gebilligt, geleugnet oder verharmlost werden, »die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören«. Was genau darunter zu verstehen ist und inwieweit die Strafbarkeit von der Reaktion des Publikums abhängt, damit befaßt sich zur Zeit das Berliner Landgericht. Die Bezirksverordnetenversammlung (...

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