31.03.2012
Begehren gegen Klinikverkauf abgewürgt
Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgericht trifft bei Wiesbadener Bündnis auf Unverständnis
Von Johannes Birk
Mit Enttäuschung und Kritik haben Privatisierungsgegner auf eine Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) reagiert. Dieser hatte am Mittwoch ein bereits laufendes Bürgerbegehren gegen den Verkauf der Wiesbadener Horst-Schmidt-Kliniken (HSK) für »unzulässig« erklärt.
Das letztinstanzliche VGH-Urteil bremste die Unterstützer des Bürgerbegehrens kurz vor der geplanten Einreichung von rund 10000 Unterschriften aus. Knapp zwei Stunden nach Bekanntwerden...
Artikel-Länge: 3613 Zeichen


