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10.03.2012

Gute Heimreise!

Von Jörn Boewe
Kein Hotelbetreiber ist verpflichtet, faschistische Parteichefs zu beherbergen. Wer sie vor die Tür setzt, verletzt damit nicht ihre Menschen- und Bürgerrechte. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Freitag im Fall des früheren NPD-Vorsitzenden Udo Voigt entschieden. Hoteliers dürfen Gäste ablehnen, wenn sie annehmen, daß deren politisches Agieren das Geschäftskonzept ihres Hauses, oder prosaischer: wenn deren Anwesenheit anderererBesucher stören könn...

Artikel-Länge: 3555 Zeichen

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