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23.02.2012

Ein Nein ist jederzeit möglich

Urteil stärkt Rechte der Kriegsdienstverweigerer im Sanitätsdienst. Erfolg für Stabsärzte

Von Claudia Wangerin
Auch aktive Berufs- und Zeitsoldaten des Sanitätsdienstes der Bundeswehr haben Anspruch auf ein Anerkennungsverfahren als Kriegsdienstverweigerer, wenn sie einen entsprechenden Antrag beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (früher Bundesamt für Zivildienst) stellen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch entschieden. Geklagt hatten zwei Sanitätsoffiziere, die Zeitsoldaten sind. Einer der Kläger, ein Oberstabsarzt, hatte ...

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