Zum Inhalt der Seite
25.03.2011

Aussagen verweigert

Buback-Prozeß: Ehemalige RAF-Mitglieder schweigen vor Gericht. Nebenklage will Rolle des Verfassungsschutzes klären

Von Claudia Wangerin
Im Prozeß gegen Verena Becker wegen des Attentats auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback vor fast 34 Jahren haben die ehemaligen RAF-Mitglieder Knut Folkerts und Brigitte Mohnhaupt am Donnerstag geschwiegen. Sie hatten dies bereits vorher angekündigt und blieben trotz langer moralischer Belehrungen vor dem Oberlandesgericht in Stuttgart dabei. Rechtlich konnten sie sich auf das Auskunftsverweigerungsrecht nach Paragraph 55 der Strafprozeßordnung berufen, da die Mö...

Artikel-Länge: 4317 Zeichen

Damit unabhängiger Journalismus weiter möglich bleibt: Unterstützen Sie die junge Welt mit einem Abonnement und erhalten Sie Zugang zu allen Analysen, Reportagen und Kommentaren.

Dein Abo zählt!

Bitte einloggen

Gedruckt

Printabo

Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90

Online

Onlineabo

24/7: Sofortiger Zugang zu allen Artikeln und Beilagen. Downloads, Mailausgabe, Features, das ganze Archiv.

30,90 Euro/Monat Soli: 42,90, ermäßigt: 19,90

Verschenken

Geschenkabo

Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90