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Aus: Ausgabe vom 03.08.2010, Seite 5 / Inland

Prozeß gegen Eichhörnchen

Lüneburg. Heute steht die Lüneburger Atomkraftgegnerin Cécile Lecomte, Eichhörnchen genannt, erneut vor Gericht. Die Anklage steht im Zusammenhang mit einer Protestaktion vor dem Atommüllzwischenlager in Gorleben im Sommer 2008. Verhandelt wird über Lecomtes Widerspruch gegen einen Strafbefehl in Höhe von 40 Tagessätzen.

Aus der Anklageschrift geht hervor, daß die Betreiberfirma des Zwischenlagers, die GNS, Strafantrag wegen Hausfriedensbruch gestellt hat. Die Angeklagte soll sich zudem ihrer Festnahme durch die Polizei widersetzt haben. Der Amtsrichter weigert sich seit zwei Jahren, Lecomte, die sich selbst verteidigt, Akteneinsicht zu gewähren, obwohl ihr dieses Recht nach der Strafprozeßordnung zusteht. (jW)