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Umkleidezeit ist Arbeitszeit

Berlin. Nach einem jetzt veröffentlichten Beschluß des Bundesarbeitsgericht vom November gehört das Anlegen vorgeschriebener Dienstkleidung zur Arbeitszeit, wenn die Kleidung besonders auffällig ist und deshalb nicht auf dem Arbeitsweg getragen zu werden braucht. Dies teilt der DGB in seiner aktuellen Ausgabe des Informationsdienstes einblick mit. (jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 20.05.2010, Seite 4, Inland

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