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13.03.2010

Kessel in Göttingen rechtswidrig

Polizei räumt ein, daß Einsatz gegen Demonstranten im Frühjahr 2009 nicht von Versammlungsgesetz gedeckt war

Von Reimar Paul
Die Polizei hat im vergangenen Frühjahr rund 60 Teilnehmer einer Spontandemonstration in Göttingen widerrechtlich eingekesselt. Das hat die örtliche Polizeidirektion jetzt in einem Schriftsatz an das Verwaltungsgericht der Stadt eingeräumt. Zuvor hatte das Gericht der Klage eines Demonstranten stattgegeben. »Die Beklagte ist unter Zurückstellung rechtlicher Bedenken zu der Überzeugung gelangt, den Antrag des Klägers … anzuerkennen«, heißt es in der polizeili...

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