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11.02.2010

Abdrängen statt abschießen

Verfassungsgericht verhandelt über Inlandseinsätze der Bundeswehr

Von Frank Brendle
Daß Flugreisende damit rechnen müssen, von der Bundeswehr abgeschossen zu werden, hat das Bundesverfassungsgericht schon vor vier Jahren für grundgesetzwidrig erkannt. Doch weitere Vorschriften des sogenannten Luftsicherheitsgesetzes sind noch in Kraft. Am Mittwoch führten die Karlsruher Richter eine mündliche Verhandlung durch, um die verfassungsrechtlichen Grenzen für Inlandseinsätze der Bundeswehr auszuloten. Die ursprüngliche Fassung des noch von der SPD-Grünen...

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