09.02.2010 / Betrieb & Gewerkschaft / Seite 15Inhalt

Widerspruch lohnt sich

BAG-Urteil zu BenQ-Deal des Siemens-Konzerns erweitert Chancen von Gegenwehr der Beschäftigten. Neuer ver.di-Ratgeber zu Betriebsübergang

Von Marcus Schwarzbach
Rote Karte für BenQ und den damaligen Siemens-Vorstand
Klei
Rote Karte für BenQ und den damaligen Siemens-Vorstand Kleinfeld, München 2006
Kurz vor Weihnachten erhielten ehemalige Beschäftigte der an das taiwanesische Unternehmen BenQ verkauften Siemens-Mobilfunksparte eine gute Nachricht. Siemens hatte die Belegschaft bei der Übertragung seines Handy-Geschäfts an BenQ fehlerhaft unterrichtet, befand das Bundesarbeitsgericht (BAG). Aufgrund des Urteils konnten rechtliche Ansprüche gegenüber dem ehemaligen Mutterkonzern geltend gemacht werden. Viele Ex-Siemens-Beschäftigte in Bocholt und München nutzten die Gelegenheit und widersprachen nachträglich dem Betriebsübergang von Siemens zu BenQ Mobile im Jahr 2005. Sie argumentierten dabei, die Widerspruchsfrist habe wegen mangelhafter Unterrichtung über die Folgen nie zu laufen begonnen.

Bei dieser Problematik setzt ein neuer Ratgeber der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) an. Ein Betriebsübergang ist die Verlagerung von Arbeiten auf eine andere Firma. Dies hat im Allgemeinen gravierende Auswirkungen für die Beschäftigten. Ziel des Managements kann z. B. eine Kürzung des Entgeltes oder Verlängerung der Arbeitszeit sein. Da das deutsche Arbeitsrecht außerordentlich verästelt ist und immer noch kein einheitliches Arbeitsgesetz existiert, ist es für Beschäftigte und Betriebsräte oft schwer, rechtliche Ansprüche zu erkennen. Die wichtigsten Bestimmungen zum Betriebsübergang beinhaltet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) – zu beachten sind jedoch auch das Betriebsverfassungsgesetz sowie europäisches Recht.

Der Ratgeber verdeutlicht, daß beim Betriebsübergang der neue Eigentümer verpflichtet ist, die bisherigen Arbeitsbedingungen einzuhalten. Innerhalb eines Jahres darf er weder kündigen noch das Gehalt kürzen. Betriebsräte versuchen oft, über einen Sozialplan Arbeitsplätze länger zu sichern. Auch der Erhalt der Betriebsvereinbarungen muß verhandelt werden.

Taktisch kann es aber – und das zeigt die Situation bei Siemens/BenQ – sinnvoll sein, dem Betriebsübergang zu widersprechen. Dann verbleiben die Beschäftigten formal beim bisherigen Arbeitgeber und können gegen diesen Ansprüche stellen. Versucht ein Unternehmen, eine Sparte auszulagern, um diesen Bereich nach einiger Zeit zu schließen, bleibt so der ursprüngliche Betrieb in der Pflicht. Die Unterrichtung über den Betriebsübergang muß ausführlich sein, damit die Beschäftigten wissen, wer der neue Eigentümer ist und welches Vorgehen er plant.

Die aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hat dies höchstrichterlich bestätigt. Für die Betroffenen, von denen viele arbeitslos sind und unter Hartz-IV-Bedingungen leben müssen, bedeutet dies eine Genugtuung in der Auseinandersetzung gegen den Goliath Siemens. Der Ratgeber geht diese Fragen umfassend an. Den Autorinnen gelingt es, dieses komplexe Thema anschaulich darzustellen. Durch Checklisten und viele Beispiele wird ein hoher Praxisbezug hergestellt.

Erika Fischer/Silvia Mittländer/Regina Steiner: Betriebsübergang nach §613a BGB. Verlag Verdi b + b, Düsseldorf 2009, 213 Seiten, 14 Euro * ISBN 978-3-931975-59-3
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