Rote Karte für BenQ und den damaligen Siemens-Vorstand Kleinfeld, München 2006
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Kurz vor Weihnachten erhielten ehemalige Beschäftigte der an
das taiwanesische Unternehmen BenQ verkauften
Siemens-Mobilfunksparte eine gute Nachricht. Siemens hatte die
Belegschaft bei der Übertragung seines Handy-Geschäfts an
BenQ fehlerhaft unterrichtet, befand das Bundesarbeitsgericht
(BAG). Aufgrund des Urteils konnten rechtliche Ansprüche
gegenüber dem ehemaligen Mutterkonzern geltend gemacht werden.
Viele Ex-Siemens-Beschäftigte in Bocholt und München
nutzten die Gelegenheit und widersprachen nachträglich dem
Betriebsübergang von Siemens zu BenQ Mobile im Jahr 2005. Sie
argumentierten dabei, die Widerspruchsfrist habe wegen mangelhafter
Unterrichtung über die Folgen nie zu laufen begonnen.
Bei dieser Problematik setzt ein neuer Ratgeber der Vereinten
Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) an. Ein Betriebsübergang
ist die Verlagerung von Arbeiten auf eine andere Firma. Dies hat im
Allgemeinen gravierende Auswirkungen für die
Beschäftigten. Ziel des Managements kann z. B. eine
Kürzung des Entgeltes oder Verlängerung der Arbeitszeit
sein. Da das deutsche Arbeitsrecht außerordentlich
verästelt ist und immer noch kein einheitliches Arbeitsgesetz
existiert, ist es für Beschäftigte und Betriebsräte
oft schwer, rechtliche Ansprüche zu erkennen. Die wichtigsten
Bestimmungen zum Betriebsübergang beinhaltet das
Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) – zu beachten sind jedoch
auch das Betriebsverfassungsgesetz sowie europäisches
Recht.
Der Ratgeber verdeutlicht, daß beim Betriebsübergang der
neue Eigentümer verpflichtet ist, die bisherigen
Arbeitsbedingungen einzuhalten. Innerhalb eines Jahres darf er
weder kündigen noch das Gehalt kürzen. Betriebsräte
versuchen oft, über einen Sozialplan Arbeitsplätze
länger zu sichern. Auch der Erhalt der Betriebsvereinbarungen
muß verhandelt werden.
Taktisch kann es aber – und das zeigt die Situation bei
Siemens/BenQ – sinnvoll sein, dem Betriebsübergang zu
widersprechen. Dann verbleiben die Beschäftigten formal beim
bisherigen Arbeitgeber und können gegen diesen Ansprüche
stellen. Versucht ein Unternehmen, eine Sparte auszulagern, um
diesen Bereich nach einiger Zeit zu schließen, bleibt so der
ursprüngliche Betrieb in der Pflicht. Die Unterrichtung
über den Betriebsübergang muß ausführlich
sein, damit die Beschäftigten wissen, wer der neue
Eigentümer ist und welches Vorgehen er plant.
Die aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hat dies
höchstrichterlich bestätigt. Für die Betroffenen,
von denen viele arbeitslos sind und unter Hartz-IV-Bedingungen
leben müssen, bedeutet dies eine Genugtuung in der
Auseinandersetzung gegen den Goliath Siemens. Der Ratgeber geht
diese Fragen umfassend an. Den Autorinnen gelingt es, dieses
komplexe Thema anschaulich darzustellen. Durch Checklisten und
viele Beispiele wird ein hoher Praxisbezug hergestellt.
Erika Fischer/Silvia Mittländer/Regina Steiner:
Betriebsübergang nach §613a BGB. Verlag Verdi b + b,
Düsseldorf 2009, 213 Seiten, 14 Euro * ISBN
978-3-931975-59-3