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09.01.2010
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Kopfschuß statt Sozialismus
Wie Rainer Hank seine Klasse verrät
Allerdings ist wenig zu befürchten, daß der Verfassungsschutz künftig die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung unter Beobachtung stellt. Führende Gewerkschaftsfunktionäre trauen sich kaum, Worte wie Klassenkampf, Abschaffung des Privateigentums oder Antikapitalismus in den Mund zunehmen. Selbst die sich sozialistisch nennende Tageszeitung im Lande kümmert sich lieber um Krisenmanagement im Kapitalismus denn um sozialistische Alternativen. Wenn allerdings ausgerechnet die bürgerlichste aller bürgerlichen Zeitungen zum Nachdenken über einen neuen Sozialismus aufruft, darf man daraus schließen, daß die klugen Bürgerlichen am Ende ihres Lateins sind und wenigstens ahnen, daß die bestehenden kapitalistischen Verhältnisse auf Dauer nicht haltbar sind.
Die junge Welt schreibt da weiter, wo Hank aufhört. Es gibt gute Gründe, warum man das Beschreiben des Kapitalismus und das Nachdenken über den Sozialismus nicht den Besitzenden überlassen sollte, weder ihren Regierungen noch ihren Medien. Sie haben aufgrund ihrer Interessenslage eine spezifische Sicht auf die Dinge. Deshalb ist die Tageszeitung junge Welt so wichtig. Ihre relative Schwäche liegt vor allem in der Schwäche der antikapitalistischen Bewegung begründet. Aber wachsendes antikapitalistisches Bewußtsein ist wiederum ihre Chance. Eine Stärkung der jungen Welt liegt im Interesse aller, die an grundlegenden Veränderungen im Lande interessiert sind. Mit jedem Abonnement, mit jedem Genossenschaftsanteil erweitern wir den Spielraum für eine solche Entwicklung. Deshalb möchten wir Sie heute einladen, die junge Welt für drei Monate zu testen. Das Abo endet, ohne daß Sie es abbestellen müssen. Wir gehen davon aus, daß Sie nach diesen drei Monaten nicht mehr auf die junge Welt verzichten können, falls Sie an Veränderung interessiert bleiben: Verändern beginnt mit abonnieren.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
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