26.11.2009 / Ansichten / Seite 8Inhalt

Verfassungsverstoß des Tages: Solidarzuschlag

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Die sogenannte deutsche Einheit nervt und kostet. 1990 wurde sie von CDU-Kanzler Kohl mit der Ankündigung schmackhaft gemacht, ihretwegen werde es keine Steuererhöhungen geben. Das war ungefähr so witzig wie bundesdeutsche Ermunterungen, jetzt könnten die Ossis endlich »frei arbeiten«. Anschließend flogen einige Millionen Beschäftigte auf die Straße. 80 Prozent ihrer Betriebe gehörten nun Westdeutschen. 1991 führte die Kohl-Regierung den sogenannten »Solidaritätszuschlag« auf Einkommens- und Körperschaftssteuer ein, den die Ostdeutschen, sofern sie bei den Westdeutschen Arbeit haben, seither ebenso wie jene entrichten, was sich allerdings im Westen bis heute nicht herumgesprochen hat. Eine ostdeutsche Klage gegen die Solidarität mit sich selbst ist nicht bekannt, alles muß der Wessi allein machen. Er geht vor Gericht. Und siehe da: Am Mittwoch stufte das niedersächsische Finanzgericht in Hannover den »Soli« als verfassungswidrig ein und beschloß, ihn dem Bundesverfassungsgericht zu unterbreiten. Die norddeutschen Richter setzten damit eine Entscheidung über die Klage eines Steuerzahlers aus dem Landkreis Osnabrück gegen den Zuschlag bis zum Abschluß der Prüfung aus. Begründung der Hannoveraner: Eine Ergänzunsabgabe dürfe »nur solange erhoben werden, als ein vorübergehender Bedarf besteht«. Tragendes Motiv für die Einführung des »Soli« sei aber ein langfristiger Finanzbedarf des Bundes gewesen.

Der Titanic-Titel »Deutsche Einheit ungültig. Kohl war gedopt« erfährt – sollten die Niedersachsen recht bekommen – so eine späte Bestätigung von höchster Stelle. Kurzfristig läßt sich demnach eine »deutsche Einheit« aushalten, dauert sie länger, dient sie allein dem Füllen der Staatskassen – 2009 immerhin zwölf Milliarden Euro. Im von Schwaben und Bayern bevölkerten Berliner Stadtteil Prenzlauer Berg verkünden derzeit Plakate unbekannter Herkunft: »Wir sind ein Volk und ihr seid ein anderes«.(asc)
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