Die sogenannte deutsche Einheit nervt und kostet. 1990 wurde sie
von CDU-Kanzler Kohl mit der Ankündigung schmackhaft gemacht,
ihretwegen werde es keine Steuererhöhungen geben. Das war
ungefähr so witzig wie bundesdeutsche Ermunterungen, jetzt
könnten die Ossis endlich »frei arbeiten«.
Anschließend flogen einige Millionen Beschäftigte auf
die Straße. 80 Prozent ihrer Betriebe gehörten nun
Westdeutschen. 1991 führte die Kohl-Regierung den sogenannten
»Solidaritätszuschlag« auf Einkommens- und
Körperschaftssteuer ein, den die Ostdeutschen, sofern sie bei
den Westdeutschen Arbeit haben, seither ebenso wie jene entrichten,
was sich allerdings im Westen bis heute nicht herumgesprochen hat.
Eine ostdeutsche Klage gegen die Solidarität mit sich selbst
ist nicht bekannt, alles muß der Wessi allein machen. Er geht
vor Gericht. Und siehe da: Am Mittwoch stufte das
niedersächsische Finanzgericht in Hannover den
»Soli« als verfassungswidrig ein und beschloß,
ihn dem Bundesverfassungsgericht zu unterbreiten. Die norddeutschen
Richter setzten damit eine Entscheidung über die Klage eines
Steuerzahlers aus dem Landkreis Osnabrück gegen den Zuschlag
bis zum Abschluß der Prüfung aus. Begründung der
Hannoveraner: Eine Ergänzunsabgabe dürfe »nur
solange erhoben werden, als ein vorübergehender Bedarf
besteht«. Tragendes Motiv für die Einführung des
»Soli« sei aber ein langfristiger Finanzbedarf des
Bundes gewesen.
Der Titanic-Titel »Deutsche Einheit ungültig. Kohl war
gedopt« erfährt – sollten die Niedersachsen recht
bekommen – so eine späte Bestätigung von
höchster Stelle. Kurzfristig läßt sich demnach eine
»deutsche Einheit« aushalten, dauert sie länger,
dient sie allein dem Füllen der Staatskassen – 2009
immerhin zwölf Milliarden Euro. Im von Schwaben und Bayern
bevölkerten Berliner Stadtteil Prenzlauer Berg verkünden
derzeit Plakate unbekannter Herkunft: »Wir sind ein Volk und
ihr seid ein anderes«.(asc)