Polizeizeugen sagen gegen Demonstranten aus und verstricken sich in Widersprüche. Verteidigung stellt Befangenheitsantrag gegen Richter
Von Martin Dolzer
Am heutigen Dienstag wird vor dem Hamburger Amtsgericht eine
Prozeßposse gegen fünf Teilnehmer des Antirassistischen-
und Klimacamps 2008 fortgesetzt. Sie sind wegen gefährlicher
Körperverletzung angeklagt, weil sie am 22. August
während einer Demonstration gegen die Abschiebepraxis der
Hansestadt einen Polizisten durch Schlagen und Treten verletzt
haben sollen. Die Regionalpresse berichtete damals groß und
breit über gewaltbereite Linke. Die innenpolitische Sprecherin
der gleichnamigen Partei in der Hamburger Bürgerschaft,
Christiane Schneider, kritisierte hingegen, daß die Polizei
grundlos in die Demonstration gestürmt sei. Die Beamten hatten
die Demo wie schon einen Aufzug gegen den Bau eines Kohlekraftwerks
in Moorburg zwei Tage zuvor vorzeitig aufgelöst. Die
Polizeiintervention in Moorburg ist Anfang dieses Monats als
rechtswidrig eingestuft worden.
Gegen die angeklagten Protestierer sagten bislang in dem seit einem
Monat andauernden Verfahren ausschließlich Polizeibeamte aus.
Hauptbelastungszeuge ist der Leiter der Hamburger
Bereitschaftspolizei Hartmut Dudde. Er mußte bereits
eingestehen, daß er entgegen seinen vorherigen Aussagen keine
konkrete Straftat gesehen und auch keinen der vermeintlichen
Täter erkannt hat. Der leitende Beamte, der die Demonstration
frühzeitig aufgelöste, sprach von einer vagen Vermutung
und gängiger Routine, die zu den Festnahmen geführt
hätten. »Seit Jahren wird das Grundrecht auf
Versammlungsfreiheit von Einsatzleiter Peter Born und dem Leiter
der Bereitschaftspolizei Dudde mit Rückendeckung des
Innensenators in Hamburg ausgehebelt«, kritisierte Schneider
am Rande des Prozesses. In den vergangenen fünf Jahren hat es
mehr als 5000 Ingewahrsamnahmen gegeben. In den letzten Monaten ist
es zudem zu schweren Kopfverletzungen und zu
Schädelbrüchen durch Polizeiübergriffe gekommen. Die
Abgeordnete fordert politische Konsequenzen.
Auch weitere Polizeizeugen verstrickten sich im laufenden Verfahren
vor dem Amtsgericht in Widersprüche und offenbarten
Verfahrensfehler. Der vermeintlich Geschädigte beschrieb, wie
er ohne begründeten Verdacht eine Person festnehmen wollte und
dabei brutal geschlagen und getreten worden sei. Eine solche
Gewaltanwendung konnte aber selbst ein Beamter einer »Beweis-
und Festnahme-Einheit« (BFE) nicht bestätigen. Der Zeuge
trat getarnt vor Gericht auf, was von den Anwälten der
Beschuldigten als Verstoß gegen das grundgesetzlich
gesicherte Recht auf ein faires Verfahren kritisiert wurde. Sie
argumentierten, daß weder die Angeklagten noch die
Öffentlichkeit die Möglichkeit hätten, die Wahrheit
von Aussagen maskierter oder – wie in diesem Fall
geschminkter – Beamter zu überprüfen, weil diese
dem Geschehen nicht zugeordnet werden könnten. Es
bestünde im schlimmsten Fall die Möglichkeit, daß
die Zivilbeamten selbst an etwaigen Straftaten beteiligt waren.
Für den heutigen Prozeßtag kündigte die
Verteidigung daher einen Befangenheitsantrag gegen den amtierenden
Richter an.
Die Hamburger Polizei argumentiert unterdessen, daß der Zeuge
durch Schminken vor Gericht für sein weiteres unerkanntes
Agieren geschützt werden müsse. Das Verwaltungsgericht in
Berlin hat 2008 in einem ähnlichen Fall in einer
Berufungsverhandlung entschieden, daß ein getarntes Auftreten
von Tatbeobachtern vor Gericht rechtswidrig war. Die
Antirepressionsgruppe Hamburg ruft zur Prozeßbeobachtung auf.