24.11.2009 / Inland / Seite 4Inhalt

Klimacamper in Hamburg vor Gericht

Polizeizeugen sagen gegen Demonstranten aus und verstricken sich in Widersprüche. Verteidigung stellt Befangenheitsantrag gegen Richter

Von Martin Dolzer
Am heutigen Dienstag wird vor dem Hamburger Amtsgericht eine Prozeßposse gegen fünf Teilnehmer des Antirassistischen- und Klimacamps 2008 fortgesetzt. Sie sind wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt, weil sie am 22. August während einer Demonstration gegen die Abschiebepraxis der Hansestadt einen Polizisten durch Schlagen und Treten verletzt haben sollen. Die Regionalpresse berichtete damals groß und breit über gewaltbereite Linke. Die innenpolitische Sprecherin der gleichnamigen Partei in der Hamburger Bürgerschaft, Christiane Schneider, kritisierte hingegen, daß die Polizei grundlos in die Demonstration gestürmt sei. Die Beamten hatten die Demo wie schon einen Aufzug gegen den Bau eines Kohlekraftwerks in Moorburg zwei Tage zuvor vorzeitig aufgelöst. Die Polizeiintervention in Moorburg ist Anfang dieses Monats als rechtswidrig eingestuft worden.

Gegen die angeklagten Protestierer sagten bislang in dem seit einem Monat andauernden Verfahren ausschließlich Polizeibeamte aus. Hauptbelastungszeuge ist der Leiter der Hamburger Bereitschaftspolizei Hartmut Dudde. Er mußte bereits eingestehen, daß er entgegen seinen vorherigen Aussagen keine konkrete Straftat gesehen und auch keinen der vermeintlichen Täter erkannt hat. Der leitende Beamte, der die Demonstration frühzeitig aufgelöste, sprach von einer vagen Vermutung und gängiger Routine, die zu den Festnahmen geführt hätten. »Seit Jahren wird das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit von Einsatzleiter Peter Born und dem Leiter der Bereitschaftspolizei Dudde mit Rückendeckung des Innensenators in Hamburg ausgehebelt«, kritisierte Schneider am Rande des Prozesses. In den vergangenen fünf Jahren hat es mehr als 5000 Ingewahrsamnahmen gegeben. In den letzten Monaten ist es zudem zu schweren Kopfverletzungen und zu Schädelbrüchen durch Polizeiübergriffe gekommen. Die Abgeordnete fordert politische Konsequenzen.

Auch weitere Polizeizeugen verstrickten sich im laufenden Verfahren vor dem Amtsgericht in Widersprüche und offenbarten Verfahrensfehler. Der vermeintlich Geschädigte beschrieb, wie er ohne begründeten Verdacht eine Person festnehmen wollte und dabei brutal geschlagen und getreten worden sei. Eine solche Gewaltanwendung konnte aber selbst ein Beamter einer »Beweis- und Festnahme-Einheit« (BFE) nicht bestätigen. Der Zeuge trat getarnt vor Gericht auf, was von den Anwälten der Beschuldigten als Verstoß gegen das grundgesetzlich gesicherte Recht auf ein faires Verfahren kritisiert wurde. Sie argumentierten, daß weder die Angeklagten noch die Öffentlichkeit die Möglichkeit hätten, die Wahrheit von Aussagen maskierter oder – wie in diesem Fall geschminkter – Beamter zu überprüfen, weil diese dem Geschehen nicht zugeordnet werden könnten. Es bestünde im schlimmsten Fall die Möglichkeit, daß die Zivilbeamten selbst an etwaigen Straftaten beteiligt waren. Für den heutigen Prozeßtag kündigte die Verteidigung daher einen Befangenheitsantrag gegen den amtierenden Richter an.

Die Hamburger Polizei argumentiert unterdessen, daß der Zeuge durch Schminken vor Gericht für sein weiteres unerkanntes Agieren geschützt werden müsse. Das Verwaltungsgericht in Berlin hat 2008 in einem ähnlichen Fall in einer Berufungsverhandlung entschieden, daß ein getarntes Auftreten von Tatbeobachtern vor Gericht rechtswidrig war. Die Antirepressionsgruppe Hamburg ruft zur Prozeßbeobachtung auf.
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