Susanne Wilkening ist Leiterin einer Schuldnerberatungsstelle
der Arbeiterwohlfahrt im Berliner Stadtteil Kreuzberg
Das Verbraucherinsolvenzgesetz wird
anläßlich seines zehnjährigen Bestehens allgemein
als Erfolgsstory gefeiert. Wie stellt sich das für Sie als
Schuldnerberaterin dar?
Nicht nur für unsere Schuldnerberatungsstelle ist das
Verbraucherinsolvenzverfahren ein absolut unverzichtbares
Instrument, um Menschen aus der Überschuldung rauszuholen. Es
ist ein konkretes Angebot, eine Lebensperspektive für
diejenigen, die ihre desaströse Finanzlage aus eigener Kraft
nicht mehr in den Griff bekommen können.
Als überschuldet gelten bundesweit rund zehn Prozent
aller geschäftsfähigen Menschen. Können
Schuldnerberatungen da überhaupt mehr als die Spitze des
Eisberges abtragen.?
Die Finanzierung reicht bei weitem nicht aus, um den
tatsächlichen Bedarf an Beratung abzudecken. Wir haben in
Berlin Wartezeiten von durchschnittlich fünf Monaten. Dabei
sind wir in der Hauptstadt noch relativ gut finanziert, wenn man
beispielsweise an Hessen denkt, wo die Landeszuschüsse
komplett gestrichen wurden. Aber auch in einigen Berliner Bezirken
gibt es Kürzungspläne, z.B. in Pankow und Mitte. Und
schon jetzt können die vorhandenen Kapazitäten den
tatsächlichen Hilfebedarf bei weitem nicht abdecken.
Regelmäßig melden sich Experten und Politiker
zu Wort, die das Verbraucherinsolvenzrecht reformieren wollen.
Dabei geht es meistens um die Kosten und die Dauer des Verfahrens.
Was halten Sie von diesen Vorschlägen?
Man könnte das ganze Verfahren mit ein paar gesetzgeberischen
Kniffen ein bißchen verschlanken, das ist richtig. Auch
über eine Verkürzung der
»Wohlverhaltensphase« bis zur endgültigen
Streichung der Schulden sollte man nachdenken. Denn sechs Jahre
sind auch im internationalen Vergleich recht lange. Eine
Verkürzung auf zwei Jahre oder noch weniger hielte ich dagegen
für problematisch, weil dieser Zeitraum möglicherweise
nicht ausreichen würde, um die Betroffenen auch langfristig
für die Folgen unkontrollierten Schuldenmachens zu
sensibilisieren. Diskutiert wird aber auch eine Verlängerung
auf acht oder neun Jahre, und das ist vollkommen unangemessen.
Dahinter steckt der Ärger der Gläubiger, für die in
vielen Insolvenzverfahren ja buchstäblich nichts zu holen ist.
Die wollen halt den Schuldnern das Leben ein bißchen schwerer
machen.
Problematisch ist auch die Forderung nach Abschaffung der
Verfahrenskostenstundungen. Falls es dazu kommt, muß es
unbedingt eine Härtefallregelung geben. Es kann nicht sein,
daß beispielsweise Hartz-IV-Empfänger, die einen
Großteil unserer Klientel ausmachen, Monat für Monat mit
dem Damoklesschwert über sich leben müssen, daß
ihnen die Restschuldbefreiung versagt wird, wenn sie mal die 30
Euro Kostenbeteiligung nicht aufbringen können, weil
vielleicht eine Stromnachzahlung zu begleichen war.
Schuldnerberatungsstellen werden ja in Anspruch genommen,
wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Wie
müßte eine präventive Arbeit in diesem Bereich
aussehen?
Die Ausgangslage ist doch, daß es noch nie so leicht wie
heute war, in die Schuldenfalle zu geraten. Zwei, drei
Unterschriften oder ein paar Mausklicks können reichen, um
sich zu ruinieren. Und da in vielen Familien der
verantwortungsvolle Umgang mit Geld und Schulden nicht mehr gelehrt
wird, wäre es eindeutig Aufgabe der Schulen, so etwas wie
finanzielle Allgemeinbildung und auch kritische Konsumkompetenz zu
vermitteln. Das steht aber nicht in den Lehrplänen, sondern
wird bestenfalls fakultativ angeboten oder in Fächern wie
Ethik mal am Rande erwähnt. Wer nicht lernt, die verlockenden
Konsumversprechen in Relation zu seinen eigenen finanziellen
Möglichkeiten zu setzen, wird jedenfalls immer stark
gefährdet sein, in die Schuldenfalle zu geraten.