23.11.2009 / Schwerpunkt / Seite 3Inhalt

»Die Finanzierung reicht bei weitem nicht aus«

Schuldnerberatungsstellen können Ansturm hilfesuchender Menschen kaum bewältigen. Ein Gespräch mit Susanne Wilkening

Interview: Rainer Balcerowiak
Susanne Wilkening ist Leiterin einer Schuldnerberatungsstelle der Arbeiterwohlfahrt im Berliner Stadtteil Kreuzberg

Das Verbraucherinsolvenz­gesetz wird anläßlich seines zehnjährigen Bestehens allgemein als Erfolgsstory gefeiert. Wie stellt sich das für Sie als Schuldnerberaterin dar?

Nicht nur für unsere Schuldnerberatungsstelle ist das Verbraucherinsolvenzverfahren ein absolut unverzichtbares Instrument, um Menschen aus der Überschuldung rauszuholen. Es ist ein konkretes Angebot, eine Lebensperspektive für diejenigen, die ihre desaströse Finanzlage aus eigener Kraft nicht mehr in den Griff bekommen können.

Als überschuldet gelten bundesweit rund zehn Prozent aller geschäftsfähigen Menschen. Können Schuldnerberatungen da überhaupt mehr als die Spitze des Eisberges abtragen.?

Die Finanzierung reicht bei weitem nicht aus, um den tatsächlichen Bedarf an Beratung abzudecken. Wir haben in Berlin Wartezeiten von durchschnittlich fünf Monaten. Dabei sind wir in der Hauptstadt noch relativ gut finanziert, wenn man beispielsweise an Hessen denkt, wo die Landeszuschüsse komplett gestrichen wurden. Aber auch in einigen Berliner Bezirken gibt es Kürzungspläne, z.B. in Pankow und Mitte. Und schon jetzt können die vorhandenen Kapazitäten den tatsächlichen Hilfebedarf bei weitem nicht abdecken.

Regelmäßig melden sich Experten und Politiker zu Wort, die das Verbraucherinsolvenzrecht reformieren wollen. Dabei geht es meistens um die Kosten und die Dauer des Verfahrens. Was halten Sie von diesen Vorschlägen?

Man könnte das ganze Verfahren mit ein paar gesetzgeberischen Kniffen ein bißchen verschlanken, das ist richtig. Auch über eine Verkürzung der »Wohlverhaltensphase« bis zur endgültigen Streichung der Schulden sollte man nachdenken. Denn sechs Jahre sind auch im internationalen Vergleich recht lange. Eine Verkürzung auf zwei Jahre oder noch weniger hielte ich dagegen für problematisch, weil dieser Zeitraum möglicherweise nicht ausreichen würde, um die Betroffenen auch langfristig für die Folgen unkontrollierten Schuldenmachens zu sensibilisieren. Diskutiert wird aber auch eine Verlängerung auf acht oder neun Jahre, und das ist vollkommen unangemessen. Dahinter steckt der Ärger der Gläubiger, für die in vielen Insolvenzverfahren ja buchstäblich nichts zu holen ist. Die wollen halt den Schuldnern das Leben ein bißchen schwerer machen.

Problematisch ist auch die Forderung nach Abschaffung der Verfahrenskostenstundungen. Falls es dazu kommt, muß es unbedingt eine Härtefallregelung geben. Es kann nicht sein, daß beispielsweise Hartz-IV-Empfänger, die einen Großteil unserer Klientel ausmachen, Monat für Monat mit dem Damoklesschwert über sich leben müssen, daß ihnen die Restschuldbefreiung versagt wird, wenn sie mal die 30 Euro Kostenbeteiligung nicht aufbringen können, weil vielleicht eine Stromnachzahlung zu begleichen war.

Schuldnerberatungsstellen werden ja in Anspruch genommen, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Wie müßte eine präventive Arbeit in diesem Bereich aussehen?

Die Ausgangslage ist doch, daß es noch nie so leicht wie heute war, in die Schuldenfalle zu geraten. Zwei, drei Unterschriften oder ein paar Mausklicks können reichen, um sich zu ruinieren. Und da in vielen Familien der verantwortungsvolle Umgang mit Geld und Schulden nicht mehr gelehrt wird, wäre es eindeutig Aufgabe der Schulen, so etwas wie finanzielle Allgemeinbildung und auch kritische Konsumkompetenz zu vermitteln. Das steht aber nicht in den Lehrplänen, sondern wird bestenfalls fakultativ angeboten oder in Fächern wie Ethik mal am Rande erwähnt. Wer nicht lernt, die verlockenden Konsumversprechen in Relation zu seinen eigenen finanziellen Möglichkeiten zu setzen, wird jedenfalls immer stark gefährdet sein, in die Schuldenfalle zu geraten.
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    Rainer Balcerowiak

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