Frank Wehrheim ist ehemaliger Steuerfahnder für das Land
Hessen
Hessische Steuerfahnder, die bei Großbanken und
Vermögenden Prüfungen vornehmen wollten, wurden mit
fehlerhaften Guthaben über ihre psychische Gesundheit aus dem
Amt gedrängt. Das hat am Dienstag das Verwaltungsgericht
Gießen bestätigt. Welche Bedeutung hat dieses
Urteil?
Für mich persönlich unmittelbar keine – ich wurde
nicht begutachtet, weil ich in Altersteilzeit gegangen bin.
Allerdings habe ich gemeinsam mit meinem Kollegen Rudolf Schmenger
Strafantrag gegen Hessens Finanzminister Karlheinz Weimar (CDU)
gestellt, weil sein Ministerium die Aussage verbreitete, wir litten
unter Verfolgungswahn. Gegen den Minister wird nicht ermittelt
– nur gegen seinen Pressesprecher Michael Scheerer. Für
meine Kollegen freue ich mich. Nun hat ein Gericht bestätigt,
was wir immer gesagt haben: Die fehlerhaften
Gefälligkeitsgutachten wurden erstellt, um die vier
Steuerfahnder aus dem Dienst zu drängen.
Welche Folgen hatte das für Ihre
Kollegen?
Sie können sich ja vorstellen, was in einem vorgeht, wenn
Ihnen ein Psychiater bescheinigt, daß Sie geistesgestört
sind. In den Gutachten steht, daß die betreffenden Personen
paranoid und querulatorisch sind, Anpassungsstörungen haben
und deswegen nicht als Steuerfahnder arbeiten können. Es
bedeutet einen tiefen Einschnitt im Leben, wenn das bekannt wird,
und man dann überall für geisteskrank gehalten wird. Zum
Glück hat keiner von meinen Kollegen Hand an sich gelegt.
Die Methode, kritische Staatsangestellte für
psychisch krank zu erklären, vermutet man eher in Diktaturen.
Wie kommt es zu solch unglaublichen
Vorgängen?
Das haben wir uns auch immer wieder gefragt – ich bin
fassungslos und entsetzt! Auffällig ist, daß alle vier
Gutachten vom selben Experten sind. Sie sind kurz gefaßt:
Teilweise sieht das nach eingesetzten Textbausteinen aus.
Untersuchungen haben nicht stattgefunden, sondern jeweils ein
Gespräch von einer Dreiviertelstunde, soweit mir die Kollegen
berichteten. Mit weitreichenden Folgen: Diese Personen –
teilweise unter 40 Jahren – brauchen nie mehr untersucht zu
werden, sondern sind für immer dienstunfähig. Das hat
nicht nur ein Geschmäckle; der Gedanke drängt sich auf,
daß da etwas nicht stimmt. Die Tragweite haben wir erst
erkannt, nachdem wir alle vier Gutachten nebeneinanderlegen
konnten: Die sind fast deckungsgleich, also steckt da System
dahinter. Der Verdacht liegt nahe, daß man bewußt
Gutachten in Auftrag gegeben hat, um diese Personen gegen ihren
Willen aus dem Dienst zu entfernen.
Inwieweit ist Finanzminister Weimar involviert? Der
Vizepräsident des saarländischen Finanzgerichts, Peter
Bilsdorfer, hat ebenfalls Anzeige
erstattet…
Herr Bilsdorfer sieht in diesem Vorgehen Haushaltsuntreue: Der
Finanzminister schickt Leute, die durchaus als Fahnder arbeiten und
dem Staat Geld einbringen könnten, auf Kosten des
Steuerzahlers in den Ruhestand.
In welchem Ausmaß wurde der Steuerzahler durch die
Entlassung der kompetenten Steuerfahnder geschädigt, die bei
Ausübung ihres Jobs auch vor Vermögenden nicht halt
machten?
Wenn ein Steuerfahnder im Jahr eine Million Euro mehr Steuern
für sein Land reinholt, und sein Arbeitsplatz etwa 150000 Euro
kostet, zahlt sich das aus. Der Ausfall der vier Steuerfahnder
kann, auf Jahre hochgerechnet, einen Millionenschaden bedeuten.
Wie ist ein derart skandalöser Umgang eines
Ministeriums mit seinen Beamten künftig zu
verhindern?
Dieses Jahr habe ich den Whistle-Blower-Preis bekommen, mit dem die
Vereinigung Deutscher Wissenschaftler Personen auszeichnet, die
Mißstände veröffentlichen. Deshalb werde ich oft zu
Mobbing befragt. Es muß einen externen Mobbing-Beauftragten
geben, damit die Kommunikation nicht innerhalb der Verwaltung
aufhört; vielleicht einen Theologen oder einen Rechtsanwalt.
Das Problem liegt sonst auf der Hand: Beschwert sich jemand, werden
diejenigen mit der Kontrolle des Sachverhalts beauftragt, die ihn
zu verantworten haben. Sie werden meistens nicht zugeben, daß
sie einen Fehler gemacht haben.