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10.11.2009

Das Umgehungsgeschäft

Europäischer Gerichtshof: Der »Public Private Partnership«-Vertrag über die Kölner Messehallen ist nichtig

Von Werner Rügemer
Die überregionalen Medien berichten genüß lich, daß der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Urteil vom 29. Oktober 2009 dem »Kölschen Klüngel« einen Schlag versetzt habe. Doch die Seilschaften reichen von Köln über Düsseldorf bis nach Berlin. Vor allem: Die Entscheidung demaskiert die Umgehungsgeschäfte in der vorherrschenden Privatisierungspraxis. Das Urteil besagt: Die Stadt Köln hat zugunsten ihres heimischen Vorzugsinvestors Oppenheim-Esch-Holding das Recht gebro...

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