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28.01.2009

Klatsche für Hartz IV

Von Ralf Wurzbacher
Die Festsetzung der Regelleistung für Kinder in Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften verstößt nach Ansicht der höchsten deutschen Sozialrichter gegen das Grundgesetz. Der 14. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel beschloß am Dienstag, die entsprechenden gesetzlichen Regelungen dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zur Prüfung vorzulegen. Für Betroffene und Kritiker des staatlichen Armutsregimes markiert das Urteil vorerst allerdings nur einen Teilerfolg. Das ...

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