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27.01.2009 / Inland / Seite 4

Hartz IV vor dem Kadi

Bundessozialgericht entscheidet heute über die Verfassungsmäßigkeit der Regelleistungen für Kinder. Karlsruhe wird Höhe des Arbeitslosengesetzes II prüfen

Ralf Wurzbacher
Mit Spannung wird heute ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel über die Verfassungsmäßigkeit der Hartz-IV-Regelsätze für Kinder erwartet. Zur Entscheidung stehen die Klagen zweier Elternpaare, die mit ihren Kindern in Bedarfsgemeinschaften leben und der Auffassung sind, die ihnen bewilligten Leistungen stellten das vom Grundgesetz garantierte Existenzminimum nicht sicher. Unabhängig vom Ausgang der beiden Verfahren wird das Bundesverfassungsgericht (BVe...

Artikel-Länge: 3134 Zeichen

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