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02.12.2008

Stichwort Recht

Vorbehalt der Freiwilligkeit

Von Marion Burghardt
In vielen Arbeitsverträgen gibt es Klauseln, die sinngemäß regeln, daß der Beschäftigte eine Sonderzahlung erhält, ein Rechtsanspruch hierauf aber nicht besteht, es sich vielmehr um eine freiwillige, stets widerrufbare Leistung des Arbeitgebers handelt. Das Bundesarbeitsgericht hat sich in seinem Urteil vom 30. Juli 2008 (10 AZR 606/07) zu einem solchen sogenannten Freiwilligkeitsvorbehalt geäußert. Bei vorformulierten Vertragsbedingungen, die der Arbeitgeber dem Be...

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