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14.11.2008

Urteile für und gegen Hartz-IV-Bezieher

Bundessozialgericht entschied über Fahrtkosten, Unterhaltsansprüche und Klassenfahrten

Mit drei Grundsatzurteilen bemühte sich das Bundessozialgericht (BSG) am Donnerstag in Kassel, die »Rechtssicherheit« bei der Umsetzung der Hartz-IV-Gesetze zu erhöhen. So entschieden die Richter, daß sogenannte Ein-Euro-Jobber keinen Anspruch auf die Erstattung ihrer Fahrtkosten durch das Jobcenter haben. Selbst wenn die Entlohnung (unter Einberechnung aller gewährten Hartz-IV-Leistungen) durch die Fahrtkosten auf unter sechs Euro pro Stunde sinke, widerspreche die...

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