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22.11.2007 / Inland / Seite 8

»Unzulässige Hürde beim Austritt aus der Kirche«

Gebühren verstoßen gegen Grundrechte. Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Ein Gespräch mit Rudolf Ladwig

Ralf Wurzbacher
Rudolf Ladwig ist Vorsitzender des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten e. V. (IBKA)

Ihr Verein unterstützt die Beschwerde des Kölner Juristen Fabrice Witzke vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die fälligen Gebühren bei einem Kirchenaustritt. Wie begründet der Mann seine Klage?

Herr Witzke empfindet die Gebühr sowie die Umstände ihrer Erhebung als unzulässige und unnötige Hürde beim Austritt aus der Kirche. Er sieht darin gleich mehrere sei...

Artikel-Länge: 4198 Zeichen

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