08.10.2007
Bahn für alle
Ein klares Nein zum Verkauf der DB AG
Von Peter Conradi
Der alte Juristenspruch »Ein Blick ins (Grund-)Gesetz
schärft das Urteilsvermögen« gilt auch im Streit um
den geplanten (Teil-)Verkauf der Deutschen Bahn (DB AG). Nach
unserer Verfassung (Grundgesetz Artikel 87e Absatz 4),
»gewährleistet der Bund, daß dem Wohl der
Allgemeinheit, insbesondere den Verkehrsbedürfnissen, beim
Ausbau und Erhalt des Schienennetzes der Eisenbahnen des Bundes
sowie bei deren Verkehrsangeboten auf diesem Schienennetz, soweit
diese nicht den ...
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