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Karlsruhe erlaubt Neonaziaufmarsch

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat einen für den heutigen Sonnabend geplanten Neonaziaufmarsch in Lüneburg erlaubt. Allein die Tatsache, daß die Kundgebung am Tag nach dem Holocaust-Gedenktag stattfinden soll, rechtfertige das von der Stadt verhängte Verbot nicht, heißt es in einer Eilentscheidung des Gerichts vom Freitag. Auch die Forderung der Rechtsextremisten nach einer Abschaffung des Volksverhetzungsparagrafen, die nach Erkenntnissen der Stadt Lüneburg Motto des Aufzugs werden soll, sei für sich genommen eine »unbedenkliche rechtspolitische Forderung«.

(jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 28.01.2006, Seite 2, Inland

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