15.08.2005
Widerspruch lohnt sich
Klagen von Betroffenen der »Hartz-IV«-Gesetze und Verfahren vor Sozialgerichten häufen sich. In Detailfragen sind sie oft erfolgreich und eröffnen neue Handlungsspielräume
Von Niels Stecker
Die »Hartz IV«-Gesetzgebung hat seit Anfang des Jahres zu immer mehr Gerichtsverfahren geführt. Allein beim Berliner Sozialgericht wurden in diesem Zeitraum 2 636 Verfahrenseingänge registriert. In grundsätzlichen Fragen, so jüngst zur Angemessenheit der Höhe des Arbeitslosengeldes II (jW berichtete), werden in den bisherigen Urteilen die Regierungspositionen gestärkt. Im Detail sieht es allerdings ganz anders aus. Dadurch entstehen wichtige Handlungsspielräume für ...
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