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31.03.2005

Junkererben abgeblitzt

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte bremst Alteigentümer mit ihrer Forderung nach Revision der ostdeutschen Bodenreform endgültig aus

Von Ulrich Schwemin
In der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) im Zuge der Bodenreform enteignete Grundbesitzer haben weder einen Anspruch auf Rückgabe noch auf Entschädigung in Höhe des Verkehrswertes. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Mittwoch in Strasbourg entschieden. Das Urteil ist rechtskräftig. Bei dem Streit ging es um knapp eine Million Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche. Insgesamt waren in der SBZ rund 3,3 Millionen Hektar Land von Nazi- und Krieg...

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